Die Vernetzung von Menschen, Maschinen und Produkten birgt .. die Gefahr der unbefugten Erlangung, Offenlegung oder Nutzung von Geschäftsgeheimnissen in sich. Denn Unternehmen gewähren ihren Geschäftspartnern durch den dynamischen Austausch von Daten in Industrie 4.0-Umgebungen gewollt oder ungewollt tiefe Einblicke in ihr technisches Know-how sowie in ihre geschäftliche bzw. operative Tätigkeit. So kann z.B. ein Maschinenhersteller, der einem Maschinenbetreiber gegenüber Fernwartungsdienste erbringt, anhand der ihm übermittelten Zustandsdaten Rückschlüsse auf dessen Auslastung ziehen. Industrie 4.0Anwendungen und -prozesse bieten darüber hinaus aufgrund von vielen Internet-verbundenen Komponenten, Anlagen, Standorten und Unternehmen große Angriffsflächen für Eingriffe in industrielle Anlagen, sei es durch externe Dritte oder gar eigene Mitarbeiter. Darüber hinaus können aufgrund des hohen Grades der Vernetzung und des Zugriffs auf immer umfangreichere Datenbestände zielgerichtete Cyberangriffe auf Daten und Know-how viel weitreichendere Folgen haben und sukzessive Folgeangriffe vereinfachen. Schließlich wächst mit der zunehmenden Komplexität der IT-Infrastruktur auch die Gefahr von technischem Fehlverhalten und damit des ungewollten Abflusses von Geschäftsgeheimnissen. …
Quelle / Link: Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Kontext von Industrie 4.0