Bis Mitte März will das Europäische Parlament seinen Standpunkt zum fünften Kompromisstext zum EU-Datengesetz (Data Act) abgeben. Am 28. Februar wird auf einer Sitzung der Gruppe „Telekommunikation“ über den Kompromissvorschlag beraten. Das Gremium soll die Grundlagen für die Genehmigung durch die Minister im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens vorbereiten.

Der Kompromissvorschalg sieht laut Euractiv die Möglichkeit vor, „Anträge auf Datenweitergabe abzulehnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie einen schweren wirtschaftlichen Schaden verursachen[1]Datengesetz: EU-Rat berät über Geschäftsgeheimnisse und Entschädigungen. Demnach kann die Organisation, die die Daten kontrolliert, einen Antrag auf Zugang verweigern, sofern sie nachweisen kann, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit einen schweren wirtschaftlichen Schaden verursachen würde.

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) hatte bereits Anfang Februar seinen Standpunkt klargemacht: „Es ist ein zentraler Konstruktionsfehler des Data Acts, dass nicht sachgerecht zwischen Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C: Business to Customers) sowie zwischen Industrieunternehmen (B2B: Business to Business) unterschieden wird. Diese grundsätzliche Trennung ist aber elementar. Denn im B2B-Verhältnis muss kein Verbraucher geschützt werden. Es stehen sich Unternehmen gegenüber, die den Datenaustausch frei und für beide Seiten zufriedenstellend gestalten können. Gerade die vielfältigen sektor- und kundenspezifischen Situationen in industriellen Wertschöpfungsketten brauchen diese Gestaltungsfreiheit[2]EU-Datengesetz / „Der Data Act darf nicht zum Drama Act für die Industrie werden!“.

Der CEO der Software AG, Sanjay Brahmawar, moniert, dass die Kündigungsfristen für alle Clouddienste eines Datenverarbeitungsdienstleisters von maximal 30 Tagen unrealistisch und für die Anbieter unwirtschaftlich sei. So müssten innerhalb des Zeitraums der ursprüngliche Datenverarbeitungsdienstleister „alle Daten, alle Anwendungen und alle anderen digitalen Güter, die ein Kunde nutzt, kostenlos und auf seine alleinige Verantwortung zu einem anderen Anbieter übertragen[3]Wieso der europäische Data Act ein Update braucht. Das sei mit komplexen Clouddiensten wie einer IoT-Plattform oder einer Unternehmensintegrationsplattform nicht zu bewerkstelligen. Ein Wechsel von einer IoT-Plattform zur nächsten, bei der Millionen von Maschinen und Anlagen migriert werden müssen, sei in der Zeitspanne technisch entweder oft nicht realisierbar oder wäre so teuer, dass sich der entsprechende Clouddienst in Europa nicht mehr wirtschaftlich anbieten lasse.

Ein weiteres Problem sei der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzende  Aufwand, den die Unternehmen bei der Trennung personenbezogener und nicht-personenbezogener Daten betreiben müssen. Derzeit sei unklar, wann personenbezogene Daten als rechtssicher anonymisiert gelten, so Brahmawar.

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