Laut Koalitionsvertrag soll ein Dateninstitut Datenverfügbarkeit und Datenstandardisierung vorantreiben sowie Datentreuhandmodelle und Lizenzen etablieren. Wir nehmen diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag als Ausgang unserer Überlegungen. Dieser Auftrag impliziert, dass Datenverfügbarkeit und -standardisierung, Datentreuhandmodelle und Datenlizenzen derzeit in Deutschland für verschiedene Nutzergruppen nur unzureichend gewährleistet werden. Demzufolge müsste ein Dateninstitut die verschiedenen Kompetenzen bündeln und entsprechende Instrumente entwickeln, um diese Defizite rasch zu beheben. Welche Kompetenzen und Instrumente dies im Einzelnen sind, hängt maßgeblich von den Ursachen eines defizitären Datenumgangs ab. Diese Ursachen sind bislang allerdings nicht abschließend analysiert. Ohne entsprechende Evidenz über die Ursachen der den derzeitigen Umgang mit Daten prägenden Defizite können weder die Anforderungen an ein Dateninstitut noch seine Aufgaben im Detail definiert werden. Diese Ausgangslage verlangt nach einem Ansatz, in dem die Arbeitsagenda und -weise des Dateninstituts Stück für Stück auf Basis von Pilotprojekten entwickelt wird, anhand derer die konkreten Probleme einer besseren Datennutzung identifiziert und gelöst werden. …

Quelle: Der Weg zu einem Dateninstitut für Deutschland

 

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