Von Ralf Keuper

Da kein Eigentumsrecht an Daten existiert, müssen die Akteure auf andere Weise versuchen, die Kontrolle über die Nutzung ihrer Daten zu erlangen. Die Dateninhaber können technische Schutzmaßnahmen ergreifen, welche die unberechtigte Nutzung der Daten verhindern. Sie können anderen Parteien durch bilaterale Verträge Nutzungsrechte einräumen. Diese Verträge binden jedoch nur die Vertragsparteien, nicht aber Dritte. Im Falle von Datenlecks hat der Dateninhaber keinen Einfluss auf Dritte, die in den Besitz der Daten gelangen könnten – außer in Fällen, in denen die Daten unter den Schutz des geistigen Eigentums nach dem Urheberrecht fallen oder als Geschäftsgeheimnisses geschützt sind.

Ein weiterer Aspekt sind die Transaktionskosten beim Datenaustausch. Das Aushandeln, Verfassen und Überwachung der Umsetzung eines Vertrags ist kostspielig. Die Ausarbeitung eines Vertrags, der alle möglichen Fälle vorhersieht, wäre unendlich kostspielig. Die Vertragsparteien wollen ihre Verhandlungs- und Durchführungskosten begrenzen. Verträge sind daher zwangsläufig mit Restunsicherheiten verbunden, die bei der Überwachung und Ausführung des Vertrags zu weiteren Kosten führen können. Hohe Transaktionskosten können insbesondere auf nicht-rivalisierenden Datenmärkten auftreten, wo die Ex-ante-Transaktionskosten und die Ex-post-Umsetzungsrisiken sehr hoch sein können. Sie können zu einem Marktversagen beim Zugang zu Daten führen. Je höher die Kosten des Vertragsabschlusses auf dem Markt, desto mehr Unternehmen werden den Markt umgehen wollen und den Austausch intern halten. Der Bau einer schützenden Datenmauer um das Unternehmen wird zu einer privaten Antwort auf das Versagen des Datenmarktes.

Sobald sich D…

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