Unternehmen benötigen häufig Daten aus mehreren Mitgliedstaaten, damit sie EU-weite Produkte und Dienstleistungen entwickeln können, da die in den einzelnen Mitgliedstaaten verfügbaren Datensätze oft nicht die Spannbreite und Vielfalt aufweisen, die eine „Big Data“- Mustererkennung oder maschinelles Lernen ermöglichen. Ferner müssen datenbasierte Produkte und Dienstleistungen, die in einem Mitgliedstaat entwickelt werden, möglicherweise an die Präferenzen der Kunden in einem anderen Mitgliedstaat angepasst werden, wozu lokale Daten auf der Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich sind. Die Daten müssen problemlos durch EU-weite und sektorübergreifende Wertschöpfungsketten fließen können, wofür ein hochgradig harmonisiertes rechtliches Umfeld unerlässlich ist. Darüber hinaus kann in Anbetracht des grenzüberschreitenden Charakters der gemeinsamen Datennutzung und ihrer Bedeutung nur durch Maßnahmen auf Unionsebene sichergestellt werden, dass sich ein europäisches Datenaustauschmodell mit vertrauenswürdigen Datenmittlern für die gemeinsame B2B-Datennutzung und für persönliche Datenräume durchsetzt. Ein Datenbinnenmarkt sollte sicherstellen, dass Daten des öffentlichen Sektors von Unternehmen und Bürgern so wirksam und verantwortungsvoll wie möglich abgerufen und genutzt werden können, während die Unternehmen und Bürger gleichzeitig die Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten behalten und die Investitionen in ihre Erhebung geschützt werden. Ein verbesserter Zugang zu Daten würde Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei ihren repräsentativen wissenschaftlichen Entwicklungen und Marktinnovationen in der EU insgesamt voranbringen, was besonders in Situationen wichtig ist, in denen es eines koordinierten Vorgehens der EU bedarf, wie etwa in der COVID-19-Krise.

Quelle / Link: Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über europäische Daten-Governance (Daten-Governance-Gesetz)

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