In der DORA-Verordnung werden einheitliche Anforderungen für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme von im Finanzsektor tätigen Unternehmen und Organisationen sowie kritischen Dritten, die ihnen Dienstleistungen im Bereich IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) wie Cloud-Plattformen oder Datenanalysedienste bereitstellen, festgelegt. Mit der DORA-Verordnung wird ein Rechtsrahmen für die digitale Betriebsstabilität geschaffen, nach dem alle Unternehmen sicherstellen müssen, dass sie in der Lage sind, allen Arten von Störungen und Bedrohungen im Zusammenhang mit IKT standzuhalten, darauf zu reagieren und sich von ihnen zu erholen. Diese Anforderungen sind in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich. Das Kernziel besteht darin, Cyberbedrohungen zu verhindern und zu mindern.

Quelle / Link: Digitalisierung des Finanzwesens: vorläufige Einigung über die Verordnung über digitale Betriebsstabilität

Weitere Informationen:

Exploring DORA – the Digital Operational Resilience Act and its impact on banks and their supervisors

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Betriebsstabilität digitaler Systeme des Finanzsektors und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014 und (EU) Nr. 909/2014

Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on digital operational resilience for the financial sector and amending Regulations (EC) No 1060/2009, (EU) No 648/2012, (EU) No 600/2014 and (EU) No 909/2014 (DORA) – Confirmation of the final compromise text with a view to agreement

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