Die Ratspräsidentschaft und Vertreter des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung über harmonisierte Regeln für den fairen Zugang zu und die faire Nutzung von Daten (Datengesetz) erzielt.

Die heutige Einigung wird den digitalen Wandel in der Union beschleunigen. Sobald der Datenrechtsakt in Kraft tritt, wird er das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial von Daten und Technologien freisetzen und zu einem Binnenmarkt für Daten beitragen. Sie wird den Binnenmarkt stärken, indem sie den freien Datenfluss innerhalb der EU und zwischen den Sektoren zum Nutzen unserer Bürger und Unternehmen ermöglicht. (Erik Slottner, schwedischer Minister für öffentliche Verwaltung)

In der Verordnung werden neue Regeln für den Zugang zu und die Nutzung von in der EU erzeugten Daten in allen Wirtschaftszweigen vorgeschlagen. Sie zielt darauf ab:

  • eine gerechte Aufteilung des Wertes von Daten zwischen den Akteuren im digitalen Umfeld zu gewährleisten
  • einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu stimulieren
  • Möglichkeiten für datengesteuerte Innovationen zu eröffnen und
  • Daten für alle leichter zugänglich zu machen

Die neue Gesetzgebung zielt auch darauf ab, den Wechsel von Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten zu erleichtern, Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübertragungen durch Anbieter von Cloud-Diensten einzuführen und die Entwicklung von Interoperabilitätsstandards für die Wiederverwendung von Daten zwischen Sektoren vorzusehen.

Das Datengesetz wird sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen mehr Kontrolle über ihre Daten geben, indem das Recht auf Datenübertragbarkeit gestärkt wird, so dass Daten problemlos aus verschiedenen Diensten kopiert oder übertragen werden können, wenn die Daten durch intelligente Objekte, Maschinen und Geräte erzeugt werden. Die neue Gesetzgebung wird Verbrauchern und Unternehmen ein Mitspracherecht geben, was mit den von ihren vernetzten Produkten erzeugten Daten geschehen kann.

Hauptelemente der Vereinbarung

Geltungsbereich der Rechtsvorschriften

Die politische Einigung klärt den Anwendungsbereich der Verordnung, die es den Nutzern von vernetzten Geräten – von intelligenten Haushaltsgeräten bis hin zu intelligenten Industriemaschinen – ermöglicht, Zugang zu den Daten zu erhalten, die durch ihre Nutzung erzeugt werden und die oft ausschließlich von Herstellern und Dienstleistern gesammelt werden.

Insbesondere bei den Daten aus dem Internet der Dinge (IoT) wurde der Schwerpunkt auf die Funktionalitäten der von vernetzten Produkten gesammelten Daten und nicht auf die Produkte selbst verlagert.

Gemeinsame Nutzung von Daten, Entschädigung und Streitbeilegung

Der Text enthält Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs vertraglicher Ungleichgewichte in Verträgen über die gemeinsame Nutzung von Daten aufgrund unfairer Vertragsklauseln, die von einer Partei mit wesentlich stärkerer Verhandlungsposition auferlegt werden.

Darüber hinaus enthält der Text zusätzliche Leitlinien für eine angemessene Entschädigung der Unternehmen für die Bereitstellung der Daten sowie angemessene Streitbeilegungsmechanismen.

Geschäftsgeheimnisse

Das Abkommen gewährleistet auch einen angemessenen Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Rechten an geistigem Eigentum, begleitet von entsprechenden Schutzmaßnahmen gegen mögliches missbräuchliches Verhalten von Dateninhabern.

Einrichtungen des öffentlichen Sektors

Der Text gibt öffentlichen Stellen, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und Einrichtungen der Union die Möglichkeit, auf Daten des privaten Sektors zuzugreifen und diese zu nutzen, wenn dies unter außergewöhnlichen Umständen erforderlich ist, insbesondere bei öffentlichen Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden oder zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse.

Vorteile für die Kunden

Die neuen Vorschriften werden es den Kunden auch ermöglichen, effektiv zwischen verschiedenen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten (Cloud-Anbietern) zu wechseln und zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige Datenübermittlungen zu ergreifen.

Zusammenspiel mit bestehenden Rechtsvorschriften

Schließlich klärt der neue Text das Zusammenspiel zwischen dem Datenschutzgesetz und bestehenden horizontalen und sektoralen Rechtsvorschriften, wie dem Gesetz über Data Governance und der allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO).

Die nächsten Schritte

Die heutige vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Nach der Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden Organen angenommen. Von Seiten des Rates beabsichtigt der kommende spanische Ratsvorsitz, den Text den Vertretern der Mitgliedstaaten (AStV) so bald wie möglich zur Billigung vorzulegen.

Hintergrund

Nach dem von den Mitgesetzgebern im Jahr 2022 angenommenen Gesetz über die Datenverwaltung ist die Verordnung über die Datenverordnung die zweite wichtige Gesetzesinitiative, die aus der europäischen Datenstrategie der Kommission vom Februar 2020 resultiert, die die EU zu einem Vorreiter in unserer datengesteuerten Gesellschaft machen soll.

Während das Gesetz zur Datenverwaltung die Prozesse und Strukturen schafft, um die gemeinsame Nutzung von Daten durch Unternehmen, Einzelpersonen und den öffentlichen Sektor zu erleichtern, stellt das Datengesetz klar, wer unter welchen Bedingungen einen Mehrwert aus Daten schaffen kann. Dies ist ein wichtiger digitaler Grundsatz, der zur Schaffung einer soliden und fairen datengesteuerten Wirtschaft beitragen und den digitalen Wandel in der EU bis 2030 steuern wird. Es wird zu neuen, innovativen Dienstleistungen und wettbewerbsfähigeren Preisen für Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Gegenständen (“Internet der Dinge” / IoT) führen.

In seinen Schlussfolgerungen vom 25. März 2021 unterstrich der Europäische Rat die Bedeutung der digitalen Transformation für Wachstum, Wohlstand, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie für das Wohlergehen unserer Gesellschaften. Angesichts dieser Ambitionen und Herausforderungen schlug die Kommission am 23. Februar 2022 Maßnahmen für eine faire und innovative Datenwirtschaft (Datenrechtsakt) vor, als Folgemaßnahme zu ihrer Mitteilung vom Februar 2020 über die europäische Strategie für Daten.

Quelle: Data act: Council and Parliament strike a deal on fair access to and use of data

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