Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) müssen die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen auch online anbieten. Als Ergebnis einer umfassenden Betrachtung der deutschen Verwaltungsleistungen wurden 575 gemäß OZG zu digitalisierende Leistungen identifiziert, in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und im so genannten OZG-Umsetzungskatalog beschrieben (Quelle: IT-Planungsrat).

Die Umsetzung des OZG in NRW wird in 2020 durch die Weiterentwicklung der Standard Portalplattform des Landes NRW „nrwGOV OZG“ begonnen. Für die angestrebte Gesamtarchitektur liegt eine funktionale Beschreibung der Basiskomponenten erstellt von IT.NRW mit dem Stand vom 31.10.2019 vor. Basis für den sicheren Austausch von Datennachrichten (Formularen) ist eine leistungsfähige Integrationsplattform. Die Architektur sieht eine asynchrone Datenvermittlung auf Landesebene und kommunaler Ebene vor.

Bereits heute ist hierzu die Lösung DataClearing NRW des KRZN Kamp-Lintfort und der citeq Münster für einzelne Verfahren (XMeld, XhD, XAusländer, XPersonenstand, XGewerbeanzeige, XBau) in Betrieb oder geplant und wird für o.a. Verfahren zwischen den Behörden auf Landesebene und kommunaler Ebene eingesetzt.

Quelle / Link: Konzeption Datenaustauschplattform auf Basis kommunaler Lösung

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