Die Digitalisierung stellt die Gesellschaft vor viele Herausforderungen und insbesondere vor die Frage, wie eine nachhaltige Datengesellschaft aufgebaut werden kann. Wenn Daten besser genutzt werden, können in vielen Bereichen unserer Gesellschaft und Wirtschaft Bedürfnisse gezielter befriedigt, Innovation gefördert sowie Ressourcen effizienter und nachhaltiger genutzt werden. So ermöglichen Daten beispielsweise neue Diagnosemöglichkeiten in der Medizin oder bessere Erkenntnisse über Düngungsmuster in der Landwirtschaft. Gleichzeitig haben aber viele Menschen Angst davor, durch eine verstärkte Datennutzung die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu verlieren. …
Um diese Kontrolle zu gewährleisten und gleichzeitig das Teilen und Nutzen von Daten zu fördern, braucht es vertrauenswürdige Datenräume. Diese bilden eine besondere Kategorie von Datenräumen. Denn sie zeichnen sich dadurch aus, dass die Teilnehmenden in einem solchen Datenraum ihre Daten nach eigenem Willen und mit der nötigen Kontrolle zur Verfügung stellen und so die Daten für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zwecke genutzt werden können. Damit solche vertrauenswürdigen Datenräume entstehen, braucht es bestimmte Grundanforderungen, die eingehalten werden müssen. Der Bericht schlägt dafür fünf Grundprinzipien vor: Transparenz, Kontrolle, Fairness, Verantwortlichkeit und Effizienz. Diese fünf Grundprinzipen und die dazugehörigen Indikatoren stellen den Kern der Antwort auf das Mandat des Bundesrates dar, nämlich aufzuzeigen, welche technischen, rechtlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Schaffung vertrauenswürdiger Datenräume gegeben sein müssen. …
Quelle / Link: Schaffung von vertrauenswürdigen Datenräumen basierend auf der digitalen Selbstbestimmung